Freisprüche für Deutsche Bank Vorstände
Der Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, seine Vorgänger Josef Ackermann und Rolf Breuer sowie die ehemaligen Vorstandsmitglieder Clemens Börsig und Tessen von Heydebreck haben sich nicht wegen versuchten Prozessbetrugs im Fall Kirch strafbar gemacht. Das urteilte das Münchner Landgericht.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, vor fünf Jahren vor dem Oberlandesgericht München die Unwahrheit gesagt zu haben, um die Deutsche Bank vor Schadensersatzzahlungen für die Pleite des Medienkonzerns Kirch zu bewahren. Für Ackermann und Breuer hatte die Staatsanwaltschaft mehrjährige Haftstrafen gefordert, für Fitschen eine Bewährungsstrafe und eine Geldbuße.
Angesichts der Betrugsvorwürfe habe nach Ansicht des Gerichts aber durchaus Anlass für die Ermittlungen und für das Gerichtsverfahren bestanden. Die Rechtsabteilung der Deutschen Bank habe sich verdächtig verhalten. Aus Angst vor Durchsuchungen seien Dokumente ausgelagert worden. Die Tatvorwürfe haben sich nicht bestätigt“, sagte Richter Noll in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ähnliche Beiträge

NIS-2 in Deutschland – jetzt wird Cyber-Sicherheit (noch mehr) Chefsache
Die seit Januar 2023 geltende EU-Richtlinie NIS-2 sollte initial bis 17. Oktober 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden. Deutschland verpasste…

Finlex Market Report 2025
[vc_column width="1/1"]Auch 2025 analysiert Finlex die Marktsituation der D&O- und Cyber-Versicherung. Der Market Report 2025 bietet dank der Zusammenarbeit mit…

Cyber-Schadenfall – Einblicke in die Finlex Schadenpraxis
[vc_column width="1/1"]Die digitale Transformation eröffnet Unternehmen täglich neue Chancen – von erweiterten Märkten bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Gleichzeitig…