Freisprüche für Deutsche Bank Vorstände
Der Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, seine Vorgänger Josef Ackermann und Rolf Breuer sowie die ehemaligen Vorstandsmitglieder Clemens Börsig und Tessen von Heydebreck haben sich nicht wegen versuchten Prozessbetrugs im Fall Kirch strafbar gemacht. Das urteilte das Münchner Landgericht.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, vor fünf Jahren vor dem Oberlandesgericht München die Unwahrheit gesagt zu haben, um die Deutsche Bank vor Schadensersatzzahlungen für die Pleite des Medienkonzerns Kirch zu bewahren. Für Ackermann und Breuer hatte die Staatsanwaltschaft mehrjährige Haftstrafen gefordert, für Fitschen eine Bewährungsstrafe und eine Geldbuße.
Angesichts der Betrugsvorwürfe habe nach Ansicht des Gerichts aber durchaus Anlass für die Ermittlungen und für das Gerichtsverfahren bestanden. Die Rechtsabteilung der Deutschen Bank habe sich verdächtig verhalten. Aus Angst vor Durchsuchungen seien Dokumente ausgelagert worden. Die Tatvorwürfe haben sich nicht bestätigt“, sagte Richter Noll in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ähnliche Beiträge

Das Hinweisgeberschutzgesetz und die daraus resultierenden Haftungsgefahren
In den letzten Jahren hat der Schutz von Whistleblowern, also von Personen, die auf Missstände in Unternehmen hinweisen, zunehmend an…

Im Visier der Cyberkriminellen? 7 Maßnahmen zur Angriffsabwehr!
Cyber-Angriffe sind heutzutage eine ständige Bedrohung für Unternehmen und Privatpersonen. Das Gute ist, dass Sie nicht hilflos gegenüber diesen Angriffen…

Finlex Adventskalender 2023
Finlex wünscht Ihnen und ihren Lieben eine frohe Vorweihnachtszeit! Hier finden Sie all unsere Adventskalenderbeiträge, klicken sie auf die einzelnen…