Freisprüche für Deutsche Bank Vorstände
Der Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, seine Vorgänger Josef Ackermann und Rolf Breuer sowie die ehemaligen Vorstandsmitglieder Clemens Börsig und Tessen von Heydebreck haben sich nicht wegen versuchten Prozessbetrugs im Fall Kirch strafbar gemacht. Das urteilte das Münchner Landgericht.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, vor fünf Jahren vor dem Oberlandesgericht München die Unwahrheit gesagt zu haben, um die Deutsche Bank vor Schadensersatzzahlungen für die Pleite des Medienkonzerns Kirch zu bewahren. Für Ackermann und Breuer hatte die Staatsanwaltschaft mehrjährige Haftstrafen gefordert, für Fitschen eine Bewährungsstrafe und eine Geldbuße.
Angesichts der Betrugsvorwürfe habe nach Ansicht des Gerichts aber durchaus Anlass für die Ermittlungen und für das Gerichtsverfahren bestanden. Die Rechtsabteilung der Deutschen Bank habe sich verdächtig verhalten. Aus Angst vor Durchsuchungen seien Dokumente ausgelagert worden. Die Tatvorwürfe haben sich nicht bestätigt“, sagte Richter Noll in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ähnliche Beiträge
Crowdstrike-Vorfall – Erhalten betroffene Unternehmen eine Entschädigung aus ihrer Cyber-Versicherung?
Ein fehlerhaftes Update des US-amerikanischen IT- Sicherheitsdienstleisters Crowdstrike hat am Freitag zu weitreichenden Störungen geführt. Experten sprechen vom größten, nicht…
Weshalb ein stabiler D&O-Markt unwahrscheinlich ist
In den letzten Jahren wurde die deutsche Wirtschaft durch die Covid-19 Pandemie, geopolitische Krisen sowie hohe Inflation geprägt. Sowohl wirtschaftliche…
Berkley Deutschland – einer der führenden Anbieter von Spezialversicherungen und Risikolösungen für den Mittelstand mit umfassendem Produktangebot in Deutschland und Österreich
Im Interview sprechen Alexa von Brevern, Manager Financial Lines und Manuel Metz, Manager Cyber Europe darüber, warum Versicherungsschutz insbesondere für…