Freisprüche für Deutsche Bank Vorstände

Der Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, seine Vorgänger Josef Ackermann und Rolf Breuer sowie die ehemaligen Vorstandsmitglieder Clemens Börsig und Tessen von Heydebreck haben sich nicht wegen versuchten Prozessbetrugs im Fall Kirch strafbar gemacht. Das urteilte das Münchner Landgericht.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, vor fünf Jahren vor dem Oberlandesgericht München die Unwahrheit gesagt zu haben, um die Deutsche Bank vor Schadensersatzzahlungen für die Pleite des Medienkonzerns Kirch zu bewahren. Für Ackermann und Breuer hatte die Staatsanwaltschaft mehrjährige Haftstrafen gefordert, für Fitschen eine Bewährungsstrafe und eine Geldbuße.

Angesichts der Betrugsvorwürfe habe nach Ansicht des Gerichts aber durchaus Anlass für die Ermittlungen und für das Gerichtsverfahren bestanden. Die Rechtsabteilung der Deutschen Bank habe sich verdächtig verhalten. Aus Angst vor Durchsuchungen seien Dokumente ausgelagert worden. Die Tatvorwürfe haben sich nicht bestätigt“, sagte Richter Noll in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.