DFB fordert EUR 6,7 Millionen von Ex-Vize des WM-Organisationskomitees

Im Skandal um die WM-Vergabe fordert der Deutsche Fußball-Bund (DFB) von Fedor Radmann, dem früheren Vizepräsidenten des WM-Organisationskomitees, die Zahlung von EUR 6,7 Millionen mit einer Zahlungsfrist von 20 Tagen.

Der Betrag entspricht der Summe, die der DFB vor der Weltmeisterschaft 2006 auf ein Konto des Weltverbands Fifa überwiesen hatte. Das Geld sollte zur Rückzahlung eines Darlehens des früheren und inzwischen verstorbenen Adidas-Chefs Robert Louis-Dreyfus verwendet werden.

Zuvor hatte der DFB Güteanträge bei der öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle in Hamburg eingereicht. „Der DFB hat die notwendigen Vorkehrungen getroffen, um eine etwaige Verjährung von Ansprüchen des gemeinnützigen Verbandes zu verhindern“, teilte der Verband mit. Die Anträge richten sich gegen den früheren Organisationskomitee-Chef Beckenbauer, die ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach, Ex-DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt, den weiteren früheren OK-Vize Fedor Radmann, den Testamentsvollstrecker von Robert Louis-Dreyfus sowie die Fifa. In der Schweiz geschieht dies durch das sogenannte Betreibungsverfahren, durch das eine Verjährung von Ansprüchen verhindert wird.

Zudem ermittelt die Frankfurter Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Sollte dem DFB wegen der WM-Affäre rückwirkend die Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 aberkannt werden, wird der Gesamtschaden auf bis zu EUR 25 Millionen geschätzt.

Anmerkungen FINLEX:
Eine Strafrechtsschutz-Versicherung könnte hier den Beschuldigten zur Seite stehen. Der Versicherer übernimmt die Kosten im Zusammenhang mit einer notwendigen Rechtsverteidigung, wenn einer versicherten Person die Verletzung von Vorschriften des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts vorgeworfen wird.

Ob eine D&O-Versicherung wiederum einen Teil des Schadens zugunsten des Verbandes übernimmt, könnte daran scheitern, dass die zur Zeit im Fokus stehenden Herren wohlmöglich vorsätzlich bzw. wissentlich eine Pflicht verletzt haben. Zu deren Gunsten müsste die D&O-Versicherung allerdings so lange die Kosten zur Abwehr des Anspruchs übernehmen, bis nach gängigen Versicherungsbedingungen der Vorsatz oder eine wissentliche Pflichtverletzung rechtskräftig festgestellt wurde.

Sollte dies der Fall sein, müssten die versicherten Personen, bei denen ein vorsätzliches Handeln festgestellt wurde, die erhaltenen Versicherungsleistungen bei beiden Versicherungsarten zurückerstatten.

Bemerkenswert ist hierbei, dass auch in dem sonst als „risikoarm“ eingestuften Verbands- und Vereinswesen eine wachsende Anspruchsmentalität bei etwaigen Pflichtverletzungen festzustellen ist. Die Vehemenz dieser Ermittlungen mag natürlich auch an der öffentlichen Bedeutung von „König Fußball“ bzw. dem politischen Umfeld liegen. Was im normalen Wirtschaftsleben bereits gängige Praxis ist, hat auch diesen Teil der deutschen Gesellschaft erreicht.