GDV-Statistik zur D&O-Versicherung – Finlex bestätigt Schadentrends

Nach der neuesten GDV-Statistik stiegen die Anzahl der Schäden sowie die Entschädigungszahlungen der gemeldeten D&O-Schäden bereits das zweite Jahr in Folge. Der GDV und die an der Erhebung beteiligten Versicherer führen dies auf die angespannte konjunkturelle Lage sowie höhere gesetzliche Anforderungen zurück. Finlex kann die festgestellte Tendenz aus der eigenen Schadenpraxis grundsätzlich bestätigen.

GDV-Statistik – Beiträge, Leistungen und Schadenquote

Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) hat kürzlich seine Statistik für das Jahr 2023 zu Beiträgen, Leistungen und Schadenquoten in der D&O-Versicherung veröffentlicht (Pressemitteilung vom 01.10.2024). Die Beiträge seien um 5 % auf 458 Mio. Euro gestiegen, während die Leistungen der Versicherer um 9,4 %auf 216 Mio. Euro wuchsen. Nach Abwicklung der Schäden lag die Schadenquote bei 39,4 %.

Finlex bestätigt die vom GDV festgestellte Tendenz

Auch wenn die Zahlen nicht für volle Transparenz sorgen, da sich nicht alle in Deutschland aktiven D&O-Versicherer an der GDV-Statistik beteiligen, kann Finlex die festgestellte Tendenz aus der eigenen Schadenpraxis grundsätzlich bestätigen.

Die Verantwortung der Manager, ihr Unternehmen durch Zeiten einer veränderten und stetig wachsender Risikolandschaft zu führen, ist herausfordernder denn je. Regulatorische Vorgaben und Compliance-Anforderungen haben sich in den letzten Jahren erheblich verschärft und werden durch stetig neue Haftungsrisiken – wie z.B. durch die bevorstehende Umsetzung der NIS-2-Richtlinie – weiter steigen.

Finlex Schadenerfahrung

Die Schadenerfahrung des vergangenen Jahres hat jedoch gezeigt, dass sich viele vorhergesagte „neue“ Risiken (noch) nicht im befürchteten Ausmaß verwirklicht haben. Schäden aufgrund von ESG-Risiken sind weiterhin die Ausnahme und Inanspruchnahmen von versicherten Personen aufgrund von Cyber-Vorfällen treten bislang ebenfalls nur vereinzelt auf. Dennoch ist weiterhin eine steigende Anzahl von (klassischen) Schadenmeldungen zu beobachten, die auch auf die insgesamt angespannte wirtschaftliche Lage vieler Unternehmen zurückzuführen ist.

Die angespannte Lage zeigt sich insbesondere darin, dass aktuell rund ein Viertel aller Finlex D&O-Schadenfälle im Rahmen der Insolvenz von versicherten Unternehmen oder versicherten Tochterunternehmen gemeldet werden. Diese steigende Zahl entspricht der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, wonach für das Jahr 2024 ein weiterer Anstieg der Unternehmensinsolvenzen erwartet wird. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2023 sind die Unternehmensinsolvenzen 2024 bereits um 30 % gestiegen.

Ebenfalls rund ein Viertel der gemeldeten Finlex D&O-Schäden sind im Rahmen der Strafrechtsschutz-Ausschnittdeckung zu verorten und stehen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen gegen versicherte Personen. Dennoch machen nach wie vor klassische Inanspruchnahmen im Innenverhältnis das Gros der gemeldeten Schadenfälle aus.

In den allermeisten Fällen erfüllt der Versicherer seine Leistungspflicht, indem er den in Anspruch genommenen versicherten Personen Abwehrkostendeckung gewährt. Aufgrund gestiegener Stundensätze vieler spezialisierter Kanzleien, auf deren Expertise versicherte Personen zumeist angewiesen sind, legen Versicherer zum Teil strengere Deckungsprüfungen an den Tag und pochen auf eine Reduzierung der aufgerufenen Stundensätze.

Finlex Schadenausblick

Für das Jahr 2025 ist eine gleichbleibend hohe Anzahl an D&O-Schadenfällen zu erwarten. Aufgrund der prognostizierten steigenden Anzahl von Unternehmensinsolvenzen wird weiterhin ein beachtlicher Teil der D&O-Schadenmeldungen im Umfeld von Insolvenzen erfolgen.

Es ist abermals damit zu rechnen, dass versicherte Personen vermehrt aufgrund „neuer“ Haftungsrisiken in Anspruch genommen werden. Diese basieren auf Verstößen im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, Hinweisgeberschutzgesetzes oder von ESG-Sachverhalten. Auch die bald in nationales Recht umgesetzte NIS-2-Richtlinie und Inanspruchnahmen versicherter Personen aufgrund des Vorwurfs unzureichender IT-Compliance scheinen möglicher denn je, wenn nach einem Cyber-Angriff ersichtlich ist, dass die verantwortliche Leitungsperson nicht für ausreichende IT-Sicherheit und / oder ausreichenden Cyber-Versicherungsschutz gesorgt hat.

 

 

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Dr. Marcel Straub | (Pressefoto)
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