Smarter D&O-Versicherungsschutz auch für große Kanzleien
Erweitertes Angebot der Zurich
Gemeinsam mit den Versicherern Markel, ERGO, Newline und Zurich bietet Finlex eine spezielle Unternehmens-D&O-Versicherung für Kanzleien an.
Kanzleien in denen mehrheitlich Rechtsanwälte, Patentanwälte oder Steuerberater tätig werden, können das Angebot nutzen. Übersichtliche Vergleichsangebote mit Synopsen erlauben einen detaillierten Überblick.
Die Zurich Insurance Europe AG Niederlassung für Deutschland hat nun ihr Angebot von Versicherungssummen bis 10 Millionen Euro auf Kanzleien mit einem Jahresumsatz von bis zu 250 Millionen Euro erweitert. Damit können ab sofort auch Großkanzleien, in denen das Haftungspotenzial der Leitungspersonen besonders hoch ist, in einem einfachen Prozess kurzfristig vollautomatisierte hochwertige Angebote erhalten.
Jahresabschlüsse werden nicht benötigt
Finlex hat einen besonderen Versicherungsbedarf bei Kanzleien identifiziert und ein Spezialprodukt mit einem auf sie zugeschnittenen schlanken Antragsprozess geschaffen. Die Versicherer im Panel sind erfahrene Anbieter im D&O-Bereich. Jahresabschlüsse werden nicht benötigt, sondern lediglich grobe Angaben zur finanziellen Situation.
Erhöhte Gefahr für Pflichtverletzungen und finanziellen Schaden
Kanzleien, die als Berufsausübungsgesellschaft zugelassen sind, und ihre Leitungspersonen sind seit der großen Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) in Verbindung mit dem neuen § 31 der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) ausdrücklich mit Compliance-Pflichten konfrontiert, deren Verletzung empfindliche berufsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen kann. Der §31 BORA konkretisiert seit dem 01. Oktober 2023, welche Maßnahmen zur Einhaltung des Berufsrechts geeignet sein können. „Berufsausübungsgesellschaften haben laufend ihre konkreten Risiken zu ermitteln und zu bewerten, insbesondere solche, die sich aus ihrer Zusammensetzung und Organisationsstruktur, ihren Tätigkeitsfeldern sowie ihren Mandanten ergeben”. Als Maßnahmen, die berufsrechtliche Verstöße frühzeitig erkennen oder verhindern helfen, werden einige beispielhaft hervorgehoben, wie unter anderem berufsrechtliche Schulungsmaßnahmen, die Bestellung eines Berufsrechtsbeauftragten und elektronische Überwachungssysteme zur Vermeidung von Interessenkollisionen. Kanzleien mit regelmäßig mehr als 10 Berufsträgern haben zu dokumentieren, welche Maßnahmen warum ergriffen werden. Auch etwaige Fehler und Versäumnisse der Verantwortlichen sind so leichter nachvollziehbar.
Die Anforderungen an die Organisation einer Kanzlei sind damit deutlich gewachsen. Kanzleien, die bisher keine Leitungspersonen bestimmt haben, könnten ihre Organisation überdenken. Die Leitungspersonen sind in der Pflicht. Pflichtverletzungen gefährden hochgradig das Vermögen der Kanzlei und das Privatvermögen ihrer Leitungspersonen, denn es drohen neben einer zivilrechtlichen Inanspruchnahme Geschädigter und einer etwaigen negativen Publizität auch anwaltsgerichtliche oder gar strafrechtliche Konsequenzen.
Die spezielle D&O-Versicherung für Kanzleien sichert die Verantwortlichen in Kanzleien, wie unter anderem die Kanzleimanager, Berufsrechts-, Datenschutz- oder Geldwäschebeauftragten, gegen Ansprüche Dritter oder (Regress-)Ansprüche der Kanzlei ab. Sie schützt auch deren Familienangehörige. Ihr Schutz beginnt dort, wo der einer üblichen Berufshaftpflichtversicherung endet. Sie bietet den Verantwortlichen und auch der Kanzlei Verfahrensschutz unter anderem in berufsrechtlichen sowie in Strafverfahren. Sie bietet der Kanzlei zudem eine Eigenschadendeckung, beispielsweise wenn ein Regress gegen Mitarbeiter aufgrund des innerbetrieblichen Schadenausgleichs nur eingeschränkt möglich wäre. Sie versichert auch Leitungspersonen in Tochtergesellschaften und sogar bereits ausgeschiedene Funktionsträger
Fazit
Während Unternehmen aller Branchen mittlerweile den D&O-Versicherungsschutz für ihre Leitungspersonen (Zugunsten-Versicherung) abschließen, ist der Bedarf nach einer solchen Absicherung zunehmend auch für Kanzleien unübersehbar. Das jüngst seitens der Zurich erweiterte Angebot kommt diesem Bedarf nochmals besser entgegen.
Die anderen smarten Angebote der Finlex Plattform kommen Kanzleien ebenfalls zugute: die Cyber-, Strafrechtsschutz-, persönliche D&O-, Vertrauensschaden-Versicherung sowie eine besondere Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung für Insolvenzverfahren sind für Kanzleien von Interesse. Sie sollten daher über diese Absicherungsmöglichkeiten und damit gegebenenfalls für sie verbundenen Kosten informiert sein.
Das folgende Bild ist für den Nachdruck unter dem Vorbehalt der redaktionellen, nicht kommerziellen Nutzung freigegeben.
Petra Bertinetti | (Pressefoto)
Bildnachweis: Finlex GmbH
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