Fake-President: Verbrechen aus dem Netz

Wird durch die „Fake-President-Masche“ die Sicher­heits­lücke Mensch aus­ge­nutzt, und war der An­griff erfolg­reich, stellt sich die Frage, wer für den ent­stan­de­nen Schaden haftet und wie dieser möglicherweise versichert werden kann. In Frage kommen dabei direkte Absicherungsformen durch eine Vertrauensschaden- (VSV) und eine Cyber-Versicherung, aber auch die D&O-Versicherung im Rahmen eines Regresses gegen das verantwortliche Management.

Dr. Stefan Steinkühler und Kati Kunze behandeln diese Fragestellungen in dem DATEV-Magazin Ausgabe 09/2017.