Der D&O-Markt im Umbruch – nun auch in Deutschland
Das Jahr 2020 ist in allen Bereichen turbulent und herausfordernd. Die Versicherungsbranche bekommt nun auch die Auswirkungen deutlich zu spüren. Neben den Cyber-Versicherungen sind auf einmal auch andere Financial Lines-Produkte betroffen.
Anspannungen im D&O-Markt wurden schon seit längerer Zeit deutlich. Im Zuge der vorhergehenden Renewals haben Versicherer bereits mit erheblichen Prämienerhöhungen, sowie eingeschränkten Bedingungen reagiert.
Aufgrund von aktuellen Skandalen, welche zurzeit durch die Presse gehen, wird dieser angeschlagene Markt weiter belastet. Die jetzt anstehenden Erneuerungen werden daher voraussichtlich mit noch drastischeren Sanierungsmaßnahmen behandelt. Es gibt erste Kommunikationen von Versicherern, die generell kein Neugeschäft mehr zeichnen – und zwar voraussichtlich bis zum Ende dieses Jahres. Solch drastische Maßnahmen stellen jedoch aktuell noch Ausnahmefälle dar.
Laut Aussage von Versicherern ist ein Anstieg der Schäden bemerkbar, welcher sich jedoch aktuell noch nicht auf die Preise auswirkt. In der Kritik wird jedoch gesehen, dass Deckungen immer weiter über die eigentliche Abdeckung hinausgehen. Gemeint ist hierbei konkret die Absicherung des Privatvermögens von Vorständen und Aufsichtsräten, also das Kerninteresse der unter D&O versicherten Personen. Daher muss noch einmal genauer definiert und klar gemacht werden, inwieweit Manager persönlich haften können. Klar ist, dass der Vorstand Risiken rechtzeitig erkennen und entsprechend handeln muss. Verletzen Vorstandsmitglieder diese Pflicht und es ergibt sich daraus ein Schaden, haften diese somit gemeinschaftlich. Der Aufsichtsrat wiederum hat die Aufgabe zu prüfen, ob der Vorstand seinen entsprechenden Pflichten nachkommt und gegebenenfalls entsprechende Schadenersatzansprüche im Namen des Unternehmens geltend zu machen. Wenn nachgewiesen werden kann, dass diese Überwachungspflicht nicht erfüllt wurde, macht sich der Aufsichtsrat selbst haftbar.
Die überwiegende Mehrheit der geltend gemachten Ansprüche beruht auf der sogenannten Innenhaftung, d.h. der Inanspruchnahme durch das eigene Unternehmen.
Eine Haftung von Managern gegenüber außenstehenden Dritten ist weitaus seltener.
Vorstände könnten jedoch im Einzelfall im Außenverhältnis dafür haftbar gemacht werden, dass z.B. geschädigte Aktionäre nachweislich ihre eigenen Anlageentscheidungen aufgrund fehlerhafter Kapitalmarktinformationen getroffen hatten. Solche Untersuchungen ziehen sich für gewöhnlich über Jahre und bleiben in den meisten Fällen aussichtslos.
Zudem gibt es hierzu noch weitere Punkte zu beachten. Einerseits sind D&O-Versicherungen auf die Höhe der Versicherungssumme beschränkt und können oftmals nur einen Bruchteil des tatsächlich entstandenen Schadens abdecken. Diese Versicherungsleistung kann erfahrungsgemäß schon die Gläubiger nur teilweise befriedigen. Die Aktionäre/Kleinanleger gehen zumeist leer aus.
Andererseits greift die Versicherung nicht, wenn die Vorstände die Pflichtverletzungen vorsätzlich begangen haben. Im schlimmsten Fall kann es hierbei auch zu einer Privatinsolvenz kommen.
Abschließend ist somit zu raten, in einer Krisensituation fristgemäß einen Insolvenzantrag zu stellen und dabei alle entsprechenden Sorgfaltsanforderungen dokumentiert zu erfüllen. Externe Fachberater können hierbei sehr hilfreich sein.
Gerne stehen Ihnen die FINLEX-Experten für all Ihre Versicherungsbelange beratend zur Seite.
Weitere Teile der Serie:
- Teil 1: Der D&O-Markt im Umbruch – nun auch in Deutschland
- Teil 2: Ansprüche aus § 64 GmbHG – keine Schadenersatzansprüche, gleichwohl versichert unter aktuellen D&O-Bedingungen
- Teil 3: Der D&O-Markt im Umbruch – umfangreiche(re) Risikoprüfungen durch die Versicherer
- Teil 4: Der D&O-Markt im Umbruch – die systemseitige DDoS-Attacke auf Underwriter und Makler
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