D&O und Cyber
Die zunehmenden Cyber-Risiken stellen nicht nur die Unternehmen vor neue Herausforderungen. Sie bergen zunehmend auch für deren Geschäftsleiter persönlich finanzielle Haftungsgefahren. Darauf wurde beim „8. International Insurance Day“ der Kanzlei Taylor Wessing aufmerksam gemacht.
Bei Schadenfällen, z.B. der Verletzung von Datenschutzvorschriften und der nicht unverzüglichen Selbstanzeige an die Aufsichtsbehörde, sind Tendenzen in Rechtsprechung und EU-Gesetzgebung erkennbar, wonach die durchaus drastischen Strafen keinesfalls mehr alleine die Unternehmen treffen. Vielmehr wachse das Risiko sowohl in der Innen- als auch in der Außenhaftung auch für alle Geschäftsleiter ganz persönlich.
Bei einer Pflichtverletzung drohe nach dem Entwurf der EU-Datenschutz-GrundVO, deren endgültige Ausformulierung noch in diesem Jahr erfolgen soll und die ohne Umsetzung in nationales Recht unmittelbar EU-weit gilt, Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von zwei bis fünf Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Oder – je nachdem, welcher Betrag höher ist – eine Strafe von bis zu EUR 100 Millionen. Derzeit liegt der Höchstbetrag bei EUR 300.000! Es ergibt sich also ein signifikantes finanzielles Risiko, das mit demjenigen bei Kartellrechtsverstößen vergleichbar ist.
s. vollständigen Artikel im Versicherungsjournal
Ähnliche Beiträge
Finlex holt Matthias Lange an Bord: Neuer Head of Sales & Key Account Management
Finlex, der führende technologiegestützte Spezialist für Cyber- und Financial Lines Versicherungen, ernennt Matthias Lange zum neuen Head of Sales &…
Finlex Market Report 2024
Auch dieses Jahr analysiert Finlex die Marktsituation der D&O- und Cyber-Versicherung. Der Market Report 2024 bietet dank der Kooperation von…
Crowdstrike-Vorfall – Erhalten betroffene Unternehmen eine Entschädigung aus ihrer Cyber-Versicherung?
Ein fehlerhaftes Update des US-amerikanischen IT- Sicherheitsdienstleisters Crowdstrike hat am Freitag zu weitreichenden Störungen geführt. Experten sprechen vom größten, nicht…