Aktuelle wirtschaftliche Situation, Insolvenzen und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Krisen belasten die Unternehmen

Die deutsche Wirtschaft steht in diesen andauernden Krisenzeiten vor großen Herausforderungen.

Unternehmen haben bis zu einem gewissen Grad die Möglichkeit, sich den Anforderungen zu stellen und sogar gestärkt aus einer Krise hervorzugehen.  Die organisatorische Erneuerung im Bereich des mobilen und flexiblen Arbeitens, zu der viele Unternehmen während der Corona-Pandemie gezwungen waren, hat beispielsweise vielfach nachhaltig deren Produktivität und Flexibilität erhöht. Die Energiekrise beschleunigt notwendige Innovationen im Bereich der erneuerbaren Energien. Das Bruttoinlandsprodukt 2022 ist nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes im Vergleich zum Vorjahr (2021 +2,6 %) trotz aller Belastungen um 1,9 % gewachsen.

Doch die beträchtliche Inflation, der Energiepreisschock, gestörte Lieferketten, hohe Krankenstände, Fachkräftemangel, mitunter Standortschließungen in Russland und in Kriegsgebieten, gesetzliche Regulierungen hinsichtlich einer rechtskonformen Unternehmensführung sowie weitere Ereignisse und Rahmenbedingungen setzen jedem Unternehmen vielseitig zu.

Die staatlichen Hilfspakete in Form monetärer Hilfen, Ermöglichung von Kurzarbeit, Mietzahlungsaufschub, einer temporären Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und weiterer vorübergehender Erleichterungen im neuen Krisenfolgenabmilderungsgesetz (SanInsKG) konnten und können das Insolvenzgeschehen seit 2020 entscheidend beruhigen. Im Jahr 2021 befand sich die Zahl der Insolvenzen, sogar auf dem Tiefststand seit 2009.

 

Zahl der Firmeninsolvenzen wird deutlich steigen

Insgesamt belief sich die Anzahl der Firmeninsolvenzen laut dem Statistischen Bundesamt im Jahr 2021 auf 13.993. Im Jahr 2022 war kein eindeutiger Trend erkennbar; verglichen zum Vorjahr schwankten die Zahlen stark und lagen am Ende des Jahres nur um wenige Verfahren höher.

Die Hilfen des Staates wirken positiv nach, jedoch wird von verschiedenen Seiten befürchtet und auch kritisiert, dass eine beträchtliche Zahl von Unternehmen sich ohne Hilfen am Markt nicht gehalten hätte und wird halten können. Die Probleme vieler Unternehmen entstanden nicht erst krisenbedingt und bestehen nach wie vor in deren Kern. Somit ist die Insolvenz bei diesen möglicherweise nur aufgeschoben.  Ähnlich wie staatliche Hilfen halfen die jahrelangen Niedrigzinsen mitunter hochverschuldeten ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­Firmen, die als „Zombie-Unternehmen“ – ökonomisch Untote – bezeichnet werden, sich gefährlich lange am Markt zu halten. “Gefährlich”, weil sie die kritische Wirtschaftslage zusätzlich gefährden, indem sie zukunftsfähigen Unternehmen Ressourcen und Arbeitskräfte entziehen und Dritten früher oder später finanziellen Schaden verursachen. Ähnliche Entwicklungen in den anderen Industrieländern verschlechtern die Aussichten mit Blick auf das internationale Gefüge zusätzlich.

Die Prognosen gehen in Anbetracht aller Umstände inzwischen einhellig in Richtung eines deutlichen Anstiegs der Unternehmensinsolvenzen in den kommenden Jahren. Die Klinik-Branche befürchtet schon im Jahr 2023 für sich ein Insolvenzwelle. Die Bauindustrie war bereits im Jahr 2022 mit allein 1.970 Fällen bis September die Branche mit den meisten Insolvenzen [Presseportal Statistisches Bundesamt, 12.12.2022] und eine Fortsetzung der Entwicklung ist nicht unwahrscheinlich.

„Wir stellen uns auf mehr Insolvenzen ein – aber das ist der Weg zurück zur Normalität. Wir kommen aus einer abnormalen Situation“, sagte kürzlich Jochen Böhm, Mitglied der GL des Kreditversicherers Coface [Tagesschau-Meldungen, 28.12.2022]. Der Branchenverband der Kreditversicherer prognostiziert für dieses Jahr einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen um 15 bis 20 %. Erhöhte Risiken sehen die Kreditversicherer in nahezu allen Branchen. Die Höhe der Zahlungsausfälle, die von deutschen Warenkredit- und Kautionsversicherern im Jahr 2022 aufgefangen wurden, lag laut dem GDV mit 700 Millionen Euro um 50 % über denen des Vorjahres, was die wachsenden finanziellen Probleme der Unternehmen offenbart.

Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, rechnet aufgrund des anhaltenden wirtschaftlichen Abschwungs mit einem deutlichen Anstieg der Insolvenzen in 2023/2024.

Rund 2.000 Tätige nach der Insolvenzordnung (InsO) und dem Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG), davon die meisten Fachanwälte für Insolvenzrecht, stehen bereit, um Unterstützung zu leisten.

 

Verfahren vor und in der Insolvenz

Unternehmensinsolvenzen werden allgemein „Regelinsolvenzen“ genannt. Bei der Eigenverwaltung darf die Geschäftsführung der Schuldnergesellschaft das Unternehmen durch die Insolvenz führen, wobei ihnen das Insolvenzgericht einen Sachwalter als Insolvenzexperten  an die Seite stellt. Auch beauftragen die Firmen ihrerseits häufig externe Berater:innen, die mit ihnen den Insolvenzplan vorbereiten, sie durch die Krise begleiten und vom Unternehmen mitunter sogar in leitende Funktionen als Sanierungsgeschäftsführer, Chief Restructuring Officer (CRO) oder Generalbevollmächtigte berufen werden.

Seit dem Jahr 2012 können Unternehmen bereits im vorläufigen Verfahren die Eigenverwaltung beantragen sowie – dies ausschließlich im Vorverfahren – das sogenannte „Schutzschirmverfahren“ in Eigenverwaltung nutzen. Im Januar 2021 verabschiedete der Gesetzgeber mit dem Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz  (StaRUG)  ein Rettungsinstrument zur Vermeidung einer Insolvenz durch rechtzeitig mögliche vorinsolvenzliche Restrukturierungsmaßnahmen.

Von den „neuen“ Verfahren verspricht man sich eine schnellere Einigung zwischen Schuldnern und Gläubigern, niedrigere Verfahrenskosten und eine weniger negative Publizität – geringere Belastungen schaffen bessere Voraussetzungen für eine erfolgreiche Fortführung des Unternehmens und die Wahrung der Gläubigerinteressen.

Im Jahr 2021 betrug die Anzahl der genehmigten Eigenverwaltungen allerdings lediglich 210 (2020: 382) [IfM Bonn] und die Zahl der beantragten StaRUG-Verfahren lag lediglich bei 22. Dennoch sind Eigenverwaltungen, darunter das vorläufige Schutzschirmverfahren, präsent, denn sie wurden in einigen der im Jahr 2022 beantragten prominenten Insolvenzen – beispielsweise denen von Galeria Karstadt Kaufhof und Görtz – genutzt.

 

Objektversicherung gegen Vermögensschäden

Insolvenzverwalter, Sachwalter, Restrukturierungsbeauftragte, Gläubigergremien oder Kolleg:innen in anderen Funktionen benötigen nach ihrer gerichtlichen Bestellung schnellstmöglich eine verfahrensbezogene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VH). Ihre gesetzliche Haftung setzt unmittelbar mit ihrer Bestellung ein – und das unbegrenzt mit dem Privatvermögen. Angebote für Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen sind daher nach einer Bestellung schnellstmöglich einzuholen.

Finlex hat hierfür eine, im deutschen Markt einzigartige, Lösung geschaffen.

Mit den Risikoträgern AXA und Zurich (über die HVR GmbH) bietet Finlex auf smartem Wege einen transparenten Versicherungsschutz auf bestem Prämien- und Bedingungsniveau. Verbindliche Angebote für Versicherungssummen bis 15 Millionen Euro können Makler mit nur wenigen Angaben und dem gerichtlichen Beschluss erhalten. Ausgearbeitete Angebotsschreiben mit einer Synopse können den Interessent:innen dann innerhalb nur weniger Minuten zur Verfügung gestellt werden.

Der Versicherungsschutz bildet den einzigen Schutz des Vermögens der persönlich bestellten Tätigen nach InsO und StaRUG. Eine bestmögliche Absicherung ist daher im Sinne der Versicherungsnehmer, der Gläubiger und auch der bestellenden Gerichte.

Jetzt beraten lassen.

Petra Bertinetti

Petra Bertinetti

Professional Indemnity Insurance Expert