Neues Versicherungsgesetz in Brasilien – Auswirkungen auf internationale Versicherungsprogramme und Lokalpolicen

In Brasilien ist die Einbindung von Lokalpolicen in internationale Versicherungsprogramme für ausländische Unternehmen von zentraler Bedeutung. Hintergrund sind die strengen regulatorischen Vorgaben im Bereich der sogenannten Non-Admitted-Versicherungen: Versicherer ohne Zulassung in Brasilien dürfen Risiken im Land grundsätzlich nicht direkt versichern.

 Am 11. Dezember 2025 ist ein neues, weitreichendes Versicherungsvertragsgesetz in Brasilien in Kraft getreten -Gesetz Nr. 15.040/2024- , das den Schutz der Versicherungsnehmer stärkt und die Transparenz bei gewerblichen Risiken deutlich erhöht. Das Gesetz schreibt vor, dass Haftpflichtversicherungen – einschließlich D&O-Policen – separate Versicherungssummen für Verteidigungskosten und Entschädigungsleistungen vorsehen müssen. Darüber hinaus sind Schadenminderungskosten künftig gesondert auszuweisen und vom Versicherer zu übernehmen. Die neuen gesetzlichen Anforderungen gelten mit sofortiger Wirkung und für alle neu abgeschlossenen brasilianischen Versicherungspolicen.

Was bedeutet das für die Praxis? Sofern in der Police keine getrennten Versicherungssummen festgelegt sind, wird die gesamte ausgewiesene Versicherungssumme den Entschädigungsleistungen zugerechnet. In diesem Fall besteht unter Umständen kein Versicherungsschutz für Verteidigungskosten. D&O‑Lokalpolicen dienen vor allem der lokalen Abwehrkostentragung, die in non‑admitted-Verbotsländern ausschließlich über eine solche Police gewährleistet werden kann. Wenn man nun die Gesetzeslage gelten lässt, ist das Argument überholt. Die konkrete Aufteilung der Versicherungssummen muss daher zwingend vor Ausstellung der Police definiert werden, kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich angepasst werden.

Ein Marktteilnehmer ist proaktiv mit einem konkreten und pragmatischen Lösungsvorschlag, der eine standardisierte Aufteilung der bestehenden Versicherungssummen vorsieht, auf seine Geschäftspartner zugegangen: Bei einer Deckungssumme bis 5 Mio. € werden 80% auf die Verteidigungskosten und 20% auf die Entschädigung angerechnet. Bei einer Deckungssumme von über 5 Mio. € gilt ein 50/50 Split. Außerdem gilt jeweils eine separat ausgewiesene Deckungssumme von 100.000 BRL (brasilianische Real) für Schadenminderung und Rettungskosten.

Wir empfehlen, insbesondere bei niedrigeren Deckungssummen, die neuen Anforderungen zum Anlass zu nehmen, die bestehende Versicherungssumme gegebenenfalls gegen eine angemessene Mehrprämie zu erhöhen, bestenfalls zu verdoppeln. Die erhöhte/verdoppelte Deckungssumme kann anschließend in einem 50/50-Verhältnis auf Verteidigungs- und Entschädigungskosten aufgeteilt werden.

Läuft das internationale Programm über unser Haus, sind wir bereits im engen Austausch mit den relevanten programmführenden Versicherern und kommen mit einem konkreten Angebot auf Sie zu.

Andernfalls raten wir den programminstruierenden Maklern kurzfristig den programmführenden Versicherer zu kontaktieren, um die gewünschte Aufteilung abzustimmen und die erforderliche Freigabe durch den brasilianischen Makler im Rahmen der lokalen Policierung sicherzustellen.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie Ihr Broking Management Liability Team gerne an!

Dr. Stephanie M. Belei | (Pressefoto)

Bildnachweis: Finlex GmbH

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