Ex-Vorstand soll Krankenkasse EUR 4,6 Millionen zahlen
Die Dortmunder Krankenkasse BIG hat vom OLG Hamm einen Schadensersatzanspruch iHv EUR 4,6m gegen einen ehemaligen Vorstand zugestanden bekommen. Nach Ansicht des Gerichts hatte der Manager 2009 gegen seine Dienstpflichten verstoßen und mit 4000 Quadratmetern zu viele Büro- und Nebenflächen angemietet. Das ging nach Ansicht des Gerichts über mehrere Jahre am Bedarf der gesetzlichen Krankenkasse vorbei. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor (Az.: 27 U 36/15). Eine D&O-Versicherung soll bestehen.
Anmerkungen FINLEX:
Gerade bei den gesetzlichen Krankenkassen kommt es aufgrund von spezialgesetzlichen Regelungen des Öfteren zu einer verschärften Organhaftung als es „normale“ Organmitglieder aus der Privatwirtschaft kennen, z.B. §§ 69 SGB IV, 12 Abs. 3 S. 3, 106 Abs. 4b, 175 Abs. 2a SGB V.
Zudem ist auch die Pflicht zur Inanspruchnahme von Vorständen gemäß § 76 SGB IV mit einer abschließenden Aufzählung der Verzichtsgründe schärfer als im Aktienrecht (ARAG/Garmenbeck).
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